Ab dem 1.1.2024 stellen wir Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ab der 7. Krankheitswoche für maximal 7 Tage aus. Verlängerungen sind nur am letzten Tag der Bescheinigung morgens bis 9:30 Uhr persönlich abzuholen. Ein Vor- oder Rückdatierung ist grundsätzlich nicht möglich.

Ab dem 1. Februar 2024 wird zusätzlich das Ausfüllen eines Selbsteinschätzungsbogens erforderlich.